Die Novellierung der Trinkwasserversordnung regelt, dass der Betreiber einer Trinkwasseranlage für die Qualität des Wassers an allen Zapfstellen verantwortlich ist.
Die neue Trinkwasserverordnung gilt seit dem 1. November 2011. Sie betrifft grundsätzlich alle Betreiber von Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mit Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwasser-Erwärmer und der entferntesten Entnahmestelle. Damit sind auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, ihr Wasser einmal pro Jahr von akkreditierten Laboren kontrollieren zu lassen. Die Experten entnehmen dazu jeweils eine Probe an den Stellen, an denen sich Legionellen erfahrungsgemäß am ehesten vermehren: am Boilerausgang, am Eingang der Zirkulationsleitung und am Ende eines jeden Steigstrangs. Zwischen der Entnahme der Probe und deren Eingang im Labor dürfen maximal 48 Stunden vergehen. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Legionellenprüfung sind nach heutiger Einschätzung als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Die Einrichtung geeigneter Entnahmestellen im Vor- und Rücklauf trägt zunächst der Eigentümer.
Aber auch Eigentümer von Einfamilienhäusern möchten wir die Sicherheit geben, alles richtig zu machen um die Qualität des Trinkwassers sicher zu stellen.
Sollten Sie Veränderungen wie z.B. Druck- oder Temperaturschwankungen, Verfärbungen und sogar Geruch- oder Geschmacksbeeinträchtigungen bemerken, dann sollten Sie uns schnellstens für die Ausführung eines Trinkwasser-Checks benachrichtigen.
Ganz wichtig ist hierbei, die richtige Warmwassertemperatur im Hinblick auf die Vermeidung von Legionellenwachstum. Zur Legionellen-Prophylaxe empfehlen wir, den zentralen Trinkwasser-Speicher dauerhaft auf mindestens 60 Grad Celsius zu erhitzen, da die Bakterien bei dieser Temperatur absterben!
Weiterhin sollten Sicherungsarmaturen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, damit kein Schmutzwasser in die Trinkwasserinstallation einströmen kann.