Im Alter möchte jeder möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Damit dieses selbstständig möglich ist, sind Umbaumaßnahmen meistens unvermeidlich. Diese Maßnahmen zur Erleichterung alltäglicher Bewegungsabläufe sind teilweise förderfähig. Besonders im Badezimmer gibt es viele Möglichkeiten, die alltäglichen Bewegungsabläufe zu erleichtern, z.B. durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, einer begehbaren Badewanne oder eines erhöhten WC Beckens mit entsprechenden Halte- oder Stützgriffen.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Situation, stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung. Es gilt jedoch zu beachten, daß generell alle Fördermittel vor Beginn einer Umbaumaßnahme beantragt werden müssen.
Ein Beispiel:
Die KfW-Bank bietet das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (155) an und fördert alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen.
- Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- Das Darlehen ist wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
- Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
- Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
- Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich.
- Diese Förderung kommt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter zugute. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen und die Fördermittel nutzen.
Desweiteren werden seitens der Pflegeversicherungen und der Krankenkassen Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen gefördert. Fragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung oder Krankenkasse ruhig einmal nach.